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Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Geltungsbereich, Vertragsschluss, Begriffsbestimmungen

  • Diese Bedingungen sind für alle Beratungen, Dienstleistungen, Lieferungen, Installationen, Reparaturen und sonstigen Leistungen der Smart Industrial Technologies GmbH, Kohlbergen 21a in 22113 Oststeinbek (im Folgenden: „Verkäufer“) gültig. Sie gelten gegenüber:
    1. juristischen Personen des öffentlichen Rechts
    2. Auftraggeber, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB als Unternehmer handelt (im Folgenden „Käufer“ genannt).

Für etwaige Folgegeschäfte gelten diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Fassung auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals extra Bezug genommen worden ist.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden auch bei Stillschweigen kein Vertragsbestandteil. Etwaige Liefer- und Zahlungsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch durch Auftragsannahme nicht, es sei denn, sie werden von Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  • Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Käufer getroffen werden (einschließlich Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.
  • Vertragspartner sind Verkäufer und Käufer.
  • Nur Unternehmer gemäß § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, werden als Kunde und Vertragspartner angesehen. Die Waren des Verkäufers sind ausschließlich für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bestimmt, mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB kommen keine Verträge zustande.
  • Die Produkte vom Verkäufer sind nicht ausdrücklich für den Einsatz als Teile, Komponenten oder Bauteile für die Planung, den Bau, die Wartung oder den direkten Betrieb von verkehrs-, flugtechnischen, militärischen, nuklearen und medizinischen Anlagen oder Massentransportmitteln gedacht oder hergestellt. Der Kunde ist allein verantwortlich, wenn er Produkte oder Dienstleistungen vom Verkäufer für diese Zwecke nutzt. Beim Verkauf der Waren wird der Kunde diese Information an seine Kunden weitergeben.
  • Als Arbeitstag verstehen sich die Wochentage von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Betriebsschließungstagen wie z.B. nationale Feiertage.
  • Die Arbeitszeiten bzw. Öffnungszeiten beginnen um 9:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr an einem Arbeitstag.

§2 Vertragsschluss sowie Vertragsänderung

  • Die Angebote des Verkäufers sind in allen Aspekten freibleibend.
    Erst wenn der Verkäufer einen Auftrag schriftlich oder in Textform (z.B. per Email, automatisierter Bestätigung aus dem Webshop oder per EDI) erteilt oder die Lieferung durchführt, wird der Vertrag verbindlich.
  • Sofern sich aus diesen Bedingungen nichts Anderes ergibt, müssen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages schriftlich oder in Textform vorgenommen werden. Die Mitarbeiter des Verkäufers und Vertreter sind insbesondere nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, mündliche Zusagen zu machen oder mündliche Vereinbarungen über Vertragsänderungen zu treffen. Nur nach einer entsprechenden schriftlichen oder schriftlichen Ergänzung der Auftragsbestätigung ist der Verkäufer verpflichtet, solche Nebenabreden, Zusagen oder Vereinbarungen einzuhalten.

 

§3 Zahlungen

  • Sofern nichts Anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Verkäufers sofort nach Erhalt und Lieferung oder Abnahme der Ware netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf die ältere Schuld des Kunden anzurechnen. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Verkäufer das Recht, die Zahlungen zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  • Der Kunde gerät in Verzug, wenn die gemäß § 3.1. festgelegte Frist abgelaufen ist. Das Datum des Zahlungseingangs ist hierbei maßgebend.
  • Falls eine Zahlung verzögert wird, berechnet der Verkäufer die gesetzlichen Verzugszinsen und erhebt die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00€.
  • Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Forderungen geltend zu machen, insbesondere einen Schaden durch Verzögerungen. In diesem Fall wird die Verzugspauschale auf weitere Schadensersatzansprüche angerechnet, sofern sie die Kosten der Rechtsverfolgung beinhalten. Andernfalls bleibt sie neben den Verzugsschäden stehen.
  • Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig bestätigt wurde, unbestritten ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kreditkartenzahlung erfolgen. Es besteht keine Verpflichtung für den Verkäufer, Barzahlungen, Wechsel oder Schecks anzunehmen.
  • Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, hat der Verkäufer das Recht, dem Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen, ohne dass dies seine anderen Rechte aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen beeinträchtigt. Wenn die Nachfrist nicht eingehalten wird, hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurückzutreten und/oder Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, darf sich der Verkäufer vorbehalten, Lieferungen an den Kunden nur nach Vorkasse zu leisten.

 

§4 Leistungsumfang

  • Der Kunde kauft vom Verkäufer die in der Auftragsbestätigung angegebenen Artikel sowie, sofern sie im Lieferumfang enthalten sind, Software, Dienstleistungen und Dokumente.

 

§5 Preise und Preisanpassungen

  • Die Preise, die der Verkäufer angegeben hat, sind Nettopreise. Ist nichts anderes vereinbart worden, gelten sie ab Werk, beinhalten keine Nebenkosten wie Fracht, Zoll und Verpackung, sind ohne Skonto und andere Nachlässe oder Abzüge zu verstehen und beinhalten zusätzlich die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer (Kaufpreis). Nur wenn die bestätigte Menge abgenommen wird, gelten die bestätigten Preise.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer von den technischen Daten und Leistungen, die in der Auftragsbestätigung angegeben sind, wie folgt abweicht:
  • In den ersten zwei Monaten nach Vertragsschluss (außer in unvorhersehbarer Härte) wird der Verkäufer keine Erhöhung des Preises durchführen. Für den Zeitraum danach behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen:
    Sind mehr als zwei Monate zwischen Vertragsabschluss und dem Liefertermin für die gesamte Lieferung oder Teile derselben verstrichen und die Kosten für Lohn oder den Liefergegenstand nach Vertragsabschluss gestiegen, insbesondere wenn die Preise der Vorlieferanten vom Verkäufer um mehr als 6 (sechs) % steigen, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis für die Teile der Gesamtlieferung angemessen (d.h. im Ausmaß der Erhöhung der Einstandskosten) zu erhöhen, die nach Ablauf der zwei Monate zur Lieferung angedacht sind.
    Falls der Preiserhöhung vom Lieferanten höher ist als 11 % (elf) des ursprünglich vereinbarten Gesamtlieferungspreises, hat der Kunde das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung des Lieferanten über die Preisänderung schriftlich gegenüber dem Lieferanten zurückzutreten.
  • Falls für den Kunden eine Änderung des Preises in diesem Rahmen unzumutbar ist, hat er das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Änderung des Preises vom Vertrag durch eine schriftliche Anzeige gegenüber dem Verkäufer vom Kauf zurückzutreten.


§6 Versand und Gefahrenübergang

  • Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, werden die Lieferungen des Verkäufers FCA Smart Industrial Technologies GmbH in Oststeinbek durchgeführt (Incoterms 2020). Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Ware am Sitz des Verkäufers an Spediteur, Frachtführer oder die vom Kunden genannten Beförderungsperson oder
    Beförderungsfahrzeuge übergeben.
  • Bei der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder andere Personen oder Fahrzeuge, die vom Verkäufer zum Transport vorgesehen sind, trägt der Kunde die Verantwortung für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder anderen Leistungen, die vom Verkäufer übernommen wurden. Dies trifft auch auf Lieferungen frei Haus zu. Bei Lieferungen frei Haus haftet der Verkäufer jedoch nur für unmittelbare Transportschäden, sofern diese durch den Verkäufer verursacht wurden und nicht über den Brutto-Warenwert hinaus.

  • Falls der Versand aufgrund von Umständen verzögert wird, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, trägt der Kunde mit der Benachrichtigung über die Versandbereitschaft die Verantwortung für den Verlust oder die Verschlechterung. Auch wenn der Kunde nach 20 (zwanzig) Tagen nach Vertragsabschluss den Empfänger der Ware oder einen anderen gewünschten Ort zur Übergabe nicht oder nicht rechtzeitig benannt hat, verletzt er seine Mitwirkungspflichten.
  • Der Kunde muss Transportschäden sofort, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich beim Verkäufer melden, selbst wenn der Verkäufer für den Transport nicht verantwortlich ist.


§7 Lieferung und Rücktritt, Lieferhindernisse und Lieferverzug

  • Die Lieferzeiten und -termine werden individuell festgelegt und können der Auftragsbestätigung oder anderen Vertragsdokumenten entnommen werden.
  • Es ist notwendig, dass der Kunde seine Vertragsverpflichtungen rechtzeitig erfüllt, um die vereinbarten Lieferfristen und -termine einzuhalten.
  • Der Verkäufer hat das Recht, Teillieferungen und Teilleistungen ohne Verzögerung durchzuführen, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
  • Alle Verpflichtungen des Verkäufers stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Ist eine rechtzeitige oder ordnungsgemäße Lieferung ohne sein Verschulden nicht möglich, so ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ist die Leistung nicht möglich, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die vom Kunden gezahlte Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle einer Verzögerung wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
  • Befindet sich der Verkäufer in Lieferverzug, hat der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens 14 Tage betragen. Im Falle des Lieferverzugs ist eine Mahnung des Kunden erforderlich.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, nach Ablauf der für den Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde bei der Nachfristsetzung die Ablehnung der Leistung ausdrücklich erklärt hat. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Ware nach Ablauf der Frist versandt wurde oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt wurde.
  • Bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse, die der Verkäufer bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermeiden können und die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendung oder Sachbeschädigung durch Dritte gegen eine andere Person (einschließlich Cyber-Attacken), einschließlich hoheitlicher Eingriffe, währungs- und handelspolitischer Maßnahmen (z.B. Wirtschaftssanktionen), Pandemien, Arbeitskämpfe bei der Basler oder bei Lieferanten oder Transporteuren der Basler, geplante Unterbrechungen von Transportverbindungen, Brände, Engpässe (z.B. Rohstoffmangel).
  • Beide Parteien sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerung infolge der oben genannten Ereignisse länger als vier Monate andauert. Dies gilt auch sollten sich die Beschaffungsmöglichkeiten von Waren aus diesen Gründen drastisch geändert haben.
  • Ist der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung länger als zwei Wochen in Verzug, hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, hat er ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt oder werden dem Verkäufer andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und den Anspruch auf die Gegenleistung des Verkäufers gefährden, so ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer Frist von mindestens einer Woche Sicherheit durch Vorauszahlung oder nicht vollständige Lieferung zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Sicherheit durch Vorauszahlung oder nicht vollständige Lieferung zu verlangen, sofern sie die Bankbürgschaft (nach Wahl des Kunden) mindestens eine Woche vorher ankündigt und die Leistung bis zur Beibringung der Sicherheit verweigert. Nach erfolglosem Ablauf einer von der vom Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Verkäufer weiterhin berechtigt, von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.


§8 Haftung

Der Verkäufer haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Verletzungen vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, es sei denn, es ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen etwas anderes.

  • Wenn der Verkäufer aufgrund dieser Bedingungen für einen Schaden haftet, der auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung des Verkäufers beschränkt.
  • Die Haftung beschränkt sich auf Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) für den betreffenden Schadenfall gedeckt ist, haftet der Verkäufer lediglich für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, wie z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  • Der Verkäufer haftet wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  • Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  • Die Haftung wegen Lieferverzugs ist in den o.g. Liefer- und Zahlungsbedingungen abschließend geregelt.
  • Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer sind ausgeschlossen.

§9 Verjährung

  • Wenn es um Sach- oder Rechtsmängel geht, verjähren die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung sowie auf Minderung oder Rücktritt in einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder bei einem Werkvertrag ab Abnahme der Ware innerhalb der gesetzlichen Frist, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.

 

§10 Verjährung

  • Wenn es um Sach- oder Rechtsmängel geht, verjähren die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung sowie auf Minderung oder Rücktritt in einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder bei einem Werkvertrag ab Abnahme der Ware innerhalb der gesetzlichen Frist, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.

 

§11 Annahme, Übernahme und Abnahme

  • Es ist dem Kunden untersagt, die Lieferungen ohne Recht zu verweigern und er muss sie innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Lieferanzeige abnehmen. Die Ablehnung ist unberechtigt, wenn sie auf einem nicht wesentlichen Mangel beruht.  Falls die Abnahme nicht erfolgt, hat der Verkäufer die Möglichkeit, von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen.
  • Falls der Verkäufer eine Werkleistung anbietet, ist der vereinbarte Abnahmetermin für den Gefahrübergang entscheidend, außer wenn eine berechtigte Abnahmeverweigerung vorliegt. Alternativ kann die Abnahmebereitschaft gemeldet werden. Falls keine Vereinbarung vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die Leistung innerhalb von vier Wochen zu beenden. Wenn diese Frist verstreicht, wird die Werkleistung als mangelhaft betrachtet.

 

§12 Eigentumsvorbehalt

  • Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gekauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung sowie aller anderen Forderungen gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  • Es ist nicht erlaubt, die Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übergeben. Es ist die Pflicht des Kunden, den Verkäufer sofort schriftlich zu informieren, falls ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn Dritte (z.B. durch Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren zugreifen.
  • Wenn der Kunde den Vertrag nicht befolgt, insbesondere wenn er den Kaufpreis nicht bezahlt, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszufordern, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Das Verlangen nach der Herausgabe umfasst nicht gleichzeitig die Einleitung des Rücktritts.


§13 Mängelansprüche bei Hardware

  • Die gesetzlichen Vorschriften gelten für die Rechte des Kunden bei Sachmängeln (wie Falsch- und Minderlieferung, unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anlei-tungen), sofern nachfolgend nichts anderes geregelt wird.
  • Wenn die Parteien eine bestimmte Art der Ware vereinbart haben, sind objektive Anforderungen an die Ware nicht relevant. Ein Mangel kann nicht darauf gestützt werden, dass das Produkt nicht den objektiven Anforderungen (wie der üblichen Beschaffenheit) entspricht, wenn es sich um Sonderanfertigungen für den Kunden handelt.
  • Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Artikel nach Erhalt sofort auf seine Identität zu überprüfen. Er muss dem Verkäufer innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Lieferung erkennbare Mängel schriftlich bekannt geben und diese detailliert beschreiben. Mängel, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Untersuchung zunächst nicht erkennbar sind oder sich später zeigen, muss er dem Verkäufer innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich bekannt geben.
  • Falls der Käufer keine gründliche Untersuchung und/oder Mängelanzeige durchführt, kann er gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht für einen Mangel verantwortlich gemacht werden, der nicht rechtzeitig oder nicht angezeigt wurde.
  • Es besteht keine Gewährleistung für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund oder chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern Basler nicht für diese Fälle verantwortlich ist.
  • Falls der Kunde oder ein Dritter unangemessen handelt, haftet der Verkäufer nicht für die entstehenden Folgen.


§14 Datenschutz

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Unsere Datenschutzerklärung kann online gelesen werden.


§15 Softwarenutzungsrechte

  • Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch von Software, Fremdsoftware und den dazugehörigen Dokumentationen, Ergänzungen und sonstigen Unterlagen eingeräumt.
  • Der Kunde hat die Möglichkeit, das Funktionieren der Software zu überwachen, zu untersuchen oder zu testen.
  • Es ist dem Kunden gestattet, die Software ohne die schriftliche Zustimmung von Basler weder vollständig noch teilweise zu kopieren, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu dekompilieren oder von dem Objektcode in den Quellcode zu umwandeln.
  • Der Kunde muss sicherstellen, dass die Software und Dokumentationen Dritten nicht zugänglich sind, ohne dass der Verkäufer dies vorher schriftlich genehmigt hat.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird das Nutzungsrecht mit der Bestätigung des Auftrags und der Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt angesehen.
  • Nur wenn der Kunde eine Softwarelizenz vom Verkäufer oder ihren Herstellern erhält, kann er die Softwareprodukte und Dokumentation nutzen.
    Wenn der Kunde einen schriftlichen Antrag auf eine Lizenz für eine Software stellt, kommt ein Softwarelizenzvertrag zustande.

 

§16 Salvatorische Klausel

  • Falls bestimmte Abschnitte des Vertrages oder dieser Bedingungen ungültig sind oder eine Lücke im Vertrag unter diesen Bedingungen besteht, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.


Letzte Aktualisierung: 28.05.2024